Schutz- und Hygienekonzept zur Wiederaufnahme der Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfungen in Bayern

Grundsätzliche Überlegungen:

Basierend auf den Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) und des Robert Koch Instituts (RKI), den Empfehlungen zur Wiedereröffnung des Schulbetriebs in Bayern, dem Positionspapier der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) den Empfehlungen des VdTÜV „Eckpunkte zur Wiederaufnahme des Fahrerlaubnis-Betriebs“ und den bewährten Vorgehensweisen in anderen Branchen z.B. des Friseurhandwerks, sind im folgenden Richtlinien formuliert worden, die eine Aufnahme der Fahrschul- und Prüftätigkeit ermöglichen. Dabei hat die Gesundheit aller Beteiligten und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung bzw. ein erneutes Aufflammen des Corona-Virus absolute Priorität. Aus diesem Grund ist der direkte persönliche Kontakt bei allen Aktivitäten in den Fahrschulen grundsätzlich auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und die konsequente Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln unerlässlich.
Zunächst sind Richtlinien für Fahrschulen für die verschiedenen Situationen (Anmeldebüro, Theorieunterricht, praktischer Unterricht in den unterschiedlichen Klassen) formuliert worden, die dann Grundlage für den  Abstands- und Hygieneplan sind, der sowohl für Mitarbeiter als auch für unsere Kunden bindend sein muss. Ebenso sind die Richtlinien und Verhaltensweisen für die Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfungen bindend. Die vorgenannten Richtlinien sind uneingeschränkt auch für Schulungen durch Fahrschulen (B96, B196 und Mofa) Aufbauseminare für Kraftfahrer (ASF/FES) und die Aus- und Weiterbildung im Rahmen BKF-Gesetzes übertragbar.


1. Bürotätigkeit, Simulator- Training, Prüfungsvorbereitung Sozialräume

 

2. Theoretischer Unterricht, Seminare und Schulungen (z.B. BKF)

3. Praktischer Unterricht

3.1 Lkw, KOM und Traktor:

3.2 Pkw:

An- und Abkuppeln (BE/B96) darf nur mit eigenen Arbeitshandschuhen durchgeführt werden.

 

 

3.3 Motorradklassen (AM, A1, A2, A, ggf. Mofa und Schuluung B 196):

4. Schlussbemerkung

Die Ausbildung in Fahrschulen und Führerscheinprüfungen werden für einen noch nicht absehbaren Zeitraum nur mit Einschränkungen möglich sein.

Die Verbände bemühen sich unter Beachtung der besonderen Gefährdungslage in Bayern um eine einheitliche Verhaltensweise der vorstehenden Regelungen in allen Bayerischen Fahrschulen.

So kann sichergestellt werden, dass die Ausbildungstätigkeit und Prüfungsdurchführung stattfinden kann.

Wir sind uns sicher, dass unsere Fahrschüler/Kunden von uns ein gewissenhaftes Vorgehen erwarten. Wir unternehmen alles in unserer Macht Stehende, um ein Infektionsrisiko weitestgehend auszuschließen.

Anlage: Beispiel Selbstauskunft

Anlage: Beispiel Raumplan

 

 

 

Abstands- und Hygieneregeln in Deiner Fahrschule:

Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,

wir freuen uns mit Euch, dass die Fahrausbildung nun endlich weitergehen kann und wir werden alles versuchen, um Euer Ausbildungsziel möglichst schnell zu erreichen. Allerdings haben wir einige Auflagen zu beachten, deren Einhaltung sehr wichtig ist. Dabei hat die Gesundheit aller Beteiligten und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Corona- Virus absolute Priorität. Wir möchten Euch daher bitten, die folgenden Regeln gewissenhaft einzuhalten, da uns Eure aber auch die Gesundheit unserer Mitarbeiter sehr am Herzen liegt:

  1. Bitte vermeidet so weit wie möglich jeden persönlichen Kontakt mit unseren Mitarbeitern, während der noch bestehenden Infektionsgefahr. Vieles erledigen wir mit Euch telefonisch oder per Mail.
  2. Vereinbare bitte einen Termin, wenn Du in die Fahrschule kommen musst (z.B. um eine Unterschrift zu leisten, eine Vorprüfung am PC zu machen oder ein Training am Simulator zu absolvieren).
  3. Eine Teilnahme am Unterricht und an den Fahrstunden kann nicht stattfinden, wenn Du Dich nicht wohlfühlst, Erkältungssymptome oder Fieber hast.
  4. Bitte melde Dich rechtzeitig vor dem theoretischen Unterricht an, da die Raumkapazität durch die Abstandsregelungen in der Personenzahl begrenzt ist.
  5. Halte Dich bitte an den Mindestabstand von 1,5 m und beachte die Abstandsmarkierungen beim Warten und Betreten der Räumlichkeiten.
  6. Nutze bitte unbedingt die vorhandenen Desinfektionsmittel.
  7. Auch vor jeder praktischen Fahrstunde sind die Hände sorgfältig mit Seife zu waschen und/oder zu desinfizieren.
  8. Wenn Du Dich persönlich sicherer fühlst, kannst Du auch Einmalhandschuhe benutzen, die wir ggf. auch bereitstellen.
  9. Außerdem musst du zur Fahrstunde mit einer Mund-Nasenbedeckung kommen.
  10. Bitte habe Verständnis, dass wir die Fahrstunden nur an der Fahrschule beginnen und enden lassen können.
  11. Für die Motorradausbildung benötigst du einen eigenen Helm und eigene Motorradschutzbekleidung
  12. Für die Lkw-, Bus- und Traktorausbildung benötigst du eigene Arbeitshandschuhe, weil nur so die Sicherheitsstandards eingehalten werden können.

 

 

 

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