Schutz- und Hygienekonzept zur Wiederaufnahme der Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfungen in Bayern
- Konzept des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer e.V. unter Einbeziehung der 2. und 4. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung -
Grundsätzliche Überlegungen:
Basierend auf den Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) und des Robert Koch Instituts (RKI), den Empfehlungen zur Wiedereröffnung des Schulbetriebs in Bayern, dem Positionspapier der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. (BVF) den Empfehlungen des VdTÜV „Eckpunkte zur Wiederaufnahme des Fahrerlaubnis-Betriebs“ und den bewährten Vorgehensweisen in anderen Branchen z.B. des Friseurhandwerks, sind im folgenden Richtlinien formuliert worden, die eine Aufnahme der Fahrschul- und Prüftätigkeit ermöglichen. Dabei hat die Gesundheit aller Beteiligten und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung bzw. ein erneutes Aufflammen des Corona-Virus absolute Priorität. Aus diesem Grund ist der direkte persönliche Kontakt bei allen Aktivitäten in den Fahrschulen grundsätzlich auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und die konsequente Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln unerlässlich.
Zunächst sind Richtlinien für Fahrschulen für die verschiedenen Situationen (Anmeldebüro, Theorieunterricht, praktischer Unterricht in den unterschiedlichen Klassen) formuliert worden, die dann Grundlage für den Abstands- und Hygieneplan sind, der sowohl für Mitarbeiter als auch für unsere Kunden bindend sein muss. Ebenso sind die Richtlinien und Verhaltensweisen für die Durchführung der theoretischen und praktischen Prüfungen bindend. Die vorgenannten Richtlinien sind uneingeschränkt auch für Schulungen durch Fahrschulen (B96, B196 und Mofa) Aufbauseminare für Kraftfahrer (ASF/FES) und die Aus- und Weiterbildung im Rahmen BKF-Gesetzes übertragbar.
1. Bürotätigkeit, Simulator- Training, Prüfungsvorbereitung Sozialräume
- Jeder Fahrschüler/ Kunde füllt eine Selbstauskunft (Anlage Selbstauskunft) aus.
- Der direkte Kontakt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander ist grundsätzlich zu vermeiden.
- Der direkte Kontakt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist auf die absolut notwendigen Kontakte auf die Mindestabstand von 1,5 m zu beschränken.
- Der Mindestabstand der Arbeitsplätze von mindestens 1,5 m muss garantiert sein.
- Soweit möglich soll durch die Organisation eines Schichtbetriebs im Büro eine gegenseitige Ansteckung ausgeschlossen werden. Die genauen Zeiten der Anwesenheit sind zu dokumentieren. Die Kommunikation intern soll schriftlich oder telefonisch erfolgen.
- Alle bereits angemeldeten Schüler sind über die Fortsetzung des Ausbildungsbetriebes schriftlich zu informieren.
- Die Wiederaufnahme der Ausbildung muss individuell abgestimmt werden, um eine Ansammlung von Schülern zur gleichen Zeit im oder vor der Fahrschule zu vermeiden.
- Individuelle Beratungen – auch für Neuanmeldungen - sollen möglichst telefonisch oder elektronisch erfolgen.
- Beratungstermine vor Ort dürfen nur nach vorheriger Absprache erfolgen.
- Es darf nur immer eine Person (evtl. einer weiteren aus dem gleichen Haushalt) zeitgleich im Raum beraten werden.
- Alle direkten Beratungsgespräche sind zu dokumentieren (mindestens Name, Anschrift und Telefonnummer ggf. mit Datum und Uhrzeit)
- Die Kapazitätsgrenzen für alle Räumlichkeiten sind unter Beachtung der Abstandbestimmungen 1,5m (gem. 4. BaIfSMV) festzulegen
- Abstandsmarkierungen und Hinweise sind anzubringen; insbesondere dort, wo die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand missachtet werden könnte.
- Wartebereiche und Bereiche, die nur für eine Person zugelassen sind (Simulator, Test-PCs etc.) sind besonders zu kennzeichnen, die Nutzung muss durch eine geeignete Person sichergestellt werden.
- Bereitstellung von Desinfektionsmitteln vor im Eingangsbereich – sind bereit zu stellen, zusätzlich sind Benutzungshinweise anzubringen;
- Mund- Nasenbedeckung muss in allen Räumen getragen werden
- Anbringung eines Schutzes gegen Tröpfcheninfektion (Spuckschutz) an Büroarbeitsplätzen.
- Möglichst kontaktfreie Seifen- und Desinfektionsspender am Waschbecken
- Es sind nur Papierhandtücher zu verwenden (keine Stoffhandtücher für Mehrfachnutzung), für eine regelmäßige Entleerung der Aufnahmebehälter für benutzte Handtücher ist zu sorgen
- Die Desinfektion der PC-Oberfläche, der Türen, Griffe, Schreibutensilien und -unterlagen, Sitz- und Tischflächen – ist nach Benutzung sicherzustellen.
- Auf stündliches, gründliches Lüften aller Räumlichkeiten und Händewaschen der Mitarbeiter ist zu achten.
- Aushändigung der Abstands- und Hygieneregeln spätestens bei der Anmeldung und Aushang an gut sichtbaren Stellen möglichst im/vor dem Eingangsbereich;
2. Theoretischer Unterricht, Seminare und Schulungen (z.B. BKF)
- Für jeden Unterrichtsraum muss ein individuelles Sitzplatzkonzept (siehe Anlage Quadratmeter) unter der Ermittlung der möglichen Personenzahl auf Grundlage des Mindestabstands von 1,5 m nach allen Seiten erstellt werden– Sitzplätze (und Tische) sind entsprechend herzurichten – mit Warnhinweis zum Mindestabstand müssen ausgehängt werden.
- Eine Unterrichtsteilnahme ist deshalb nur nach vorheriger Absprache möglich.
- Die Fahrschule legen nach der jeweiligen räumlichen Situation den Unterricht als Schichtbetrieb aus, um möglichst allen Schülern eine Teilnahme zu ermöglichen.
- Zur Desinfektion gilt das uns 1. Aufgeführte entsprechend.
- Der Abstand im Wartebereich ist zu kennzeichnen und der Zutritt ist nur einzeln und nach Händewaschen/ -desinfektion zulässig.
- Auch während des Unterrichts ist auf Einhaltung der Abstände achten, Körperkontakt zu vermeiden und die Unterrichtsmethoden (Verzicht auf Gruppenarbeiten, Rollenspiele etc.) darauf anpassen.
- Fahrschüler müssen ausschließlich eigene Unterrichts- und Arbeitsmaterialien nutzen.
- Auf stündliches, gründliches Lüften der Raume ist zu achten
- Auf Getränke und Snacks ist zu verzichten.
- Beim Verlassen des Unterrichtsraumes an die Einhaltung des Mindestabstands erinnern und immer wieder darauf hinweisen. Wenn möglich Einbahnregelung anwenden.
- Den Unterrichtsraum nur einzeln verlassen
3. Praktischer Unterricht
3.1 Lkw, KOM und Traktor:
- Fahrlehrer und Schüler tragen Mund- Nasenbedeckung (Ausnahme von § 23 (4) StVO ist in Bayern geklärt) - ausgenommen hiervon die Ausbildung in Klasse T, wenn der Fahrlehrer nicht auf dem gleichen Fahrzeug mitfährt
. - Handdesinfektionsmittel muss in jedem Fahrzeug vorhanden sein und ist vor jeder Fahrstunde vom Schüler und Lehrer zu benutzen
- Eine Desinfektion aller Kontaktflächen und Lüften des Fahrzeugs nach jeder Übungsstunde und in allen Pausen muss durchgeführt werden.
- Abfahrtkontrollen und sonstiger technischer Unterricht am Fahrzeug findet nur mit einem Fahrschüler statt. Auf Abstand von mindestens 1,5 m ist zu achten;
- An- und Abkuppeln ist nur mit eigenen Arbeitshandschuhen gestattet.
- Bei längeren Unterrichtseinheiten ist zu beachten, dass ausreichende Pausen eingeplant werden müssen.
3.2 Pkw:
- Bei den Fahrstunden dürfen sich außer dem Fahrlehrer und dem Fahrschüler keine zusätzliche Person im Fahrzeug befinden.
- Handdesinfektionsmittel muss in jedem Fahrzeug vorhanden sein und ist vor jeder Fahrstunde vom Schüler und Lehrer zu benutzen
- Fahrlehrer und Schüler tragen Mund- Nasenbedeckung (Ausnahme von § 23 (4) StVO ist in Bayern geklärt)
- Eine Desinfektion aller Kontaktflächen und Lüften des Fahrzeugs nach jeder Übungsstunde und in allen Pausen muss durchgeführt werden.
- Abfahrtkontrollen und Ladungssicherung am Fahrzeug findet nur mit einem Fahrschüler statt. Auf Abstand von mindestens 1,5 m ist zu achten;
An- und Abkuppeln (BE/B96) darf nur mit eigenen Arbeitshandschuhen durchgeführt werden.
- Bei längeren Unterrichtseinheiten ist zu beachten, dass ausreichende Pausen eingeplant werden müssen.
3.3 Motorradklassen (AM, A1, A2, A, ggf. Mofa und Schuluung B 196):
- Bei den Fahrstunden dürfen sich außer dem Fahrlehrer und dem Fahrschüler keine zusätzliche Person im oder auf dem Fahrzeug befinden.
- Um einen direkten Kontakt in den ersten Fahrstunden möglichst zu vermeiden, sollte ein Treffpunkt auf dem Übungsplatz verabredet werden
- Motorradfahrschüler müssen zwingend selbst mitgebrachte Motorradschutzbekleidung und einen eigenen Helm benutzen
- Zur Motorradausbildung genügt ein einseitiger Führungsfunk. Der Fahrschüler bringt sein eigenes Kopfhörerset mit; ist das nicht möglich, muss auf besonders sorgfältige Desinfektion geachtet werden und Schutzfolien verwendet werden, die nach jeder Verwendung erneuert werden müssen.
- Bei Fahrübungen im Schonraum ist darauf zu achten, dass sich keine weiteren Personen in der Nähe aufhalten; sollte der Fahrlehrer bei Hilfestellungen einen Mindestabstand von 1,5 m nicht einhalten können, muss eine Mund- Nasenbedeckung benutzt werden.
- Bei längeren Unterrichtseinheiten ist zu beachten, dass ausreichende Pausen eingeplant werden müssen.
4. Schlussbemerkung
Die Ausbildung in Fahrschulen und Führerscheinprüfungen werden für einen noch nicht absehbaren Zeitraum nur mit Einschränkungen möglich sein.
Die Verbände bemühen sich unter Beachtung der besonderen Gefährdungslage in Bayern um eine einheitliche Verhaltensweise der vorstehenden Regelungen in allen Bayerischen Fahrschulen.
So kann sichergestellt werden, dass die Ausbildungstätigkeit und Prüfungsdurchführung stattfinden kann.
Wir sind uns sicher, dass unsere Fahrschüler/Kunden von uns ein gewissenhaftes Vorgehen erwarten. Wir unternehmen alles in unserer Macht Stehende, um ein Infektionsrisiko weitestgehend auszuschließen.
Anlage: Beispiel Selbstauskunft
Anlage: Beispiel Raumplan
Abstands- und Hygieneregeln in Deiner Fahrschule:
Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,
wir freuen uns mit Euch, dass die Fahrausbildung nun endlich weitergehen kann und wir werden alles versuchen, um Euer Ausbildungsziel möglichst schnell zu erreichen. Allerdings haben wir einige Auflagen zu beachten, deren Einhaltung sehr wichtig ist. Dabei hat die Gesundheit aller Beteiligten und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Corona- Virus absolute Priorität. Wir möchten Euch daher bitten, die folgenden Regeln gewissenhaft einzuhalten, da uns Eure aber auch die Gesundheit unserer Mitarbeiter sehr am Herzen liegt:
- Bitte vermeidet so weit wie möglich jeden persönlichen Kontakt mit unseren Mitarbeitern, während der noch bestehenden Infektionsgefahr. Vieles erledigen wir mit Euch telefonisch oder per Mail.
- Vereinbare bitte einen Termin, wenn Du in die Fahrschule kommen musst (z.B. um eine Unterschrift zu leisten, eine Vorprüfung am PC zu machen oder ein Training am Simulator zu absolvieren).
- Eine Teilnahme am Unterricht und an den Fahrstunden kann nicht stattfinden, wenn Du Dich nicht wohlfühlst, Erkältungssymptome oder Fieber hast.
- Bitte melde Dich rechtzeitig vor dem theoretischen Unterricht an, da die Raumkapazität durch die Abstandsregelungen in der Personenzahl begrenzt ist.
- Halte Dich bitte an den Mindestabstand von 1,5 m und beachte die Abstandsmarkierungen beim Warten und Betreten der Räumlichkeiten.
- Nutze bitte unbedingt die vorhandenen Desinfektionsmittel.
- Auch vor jeder praktischen Fahrstunde sind die Hände sorgfältig mit Seife zu waschen und/oder zu desinfizieren.
- Wenn Du Dich persönlich sicherer fühlst, kannst Du auch Einmalhandschuhe benutzen, die wir ggf. auch bereitstellen.
- Außerdem musst du zur Fahrstunde mit einer Mund-Nasenbedeckung kommen.
- Bitte habe Verständnis, dass wir die Fahrstunden nur an der Fahrschule beginnen und enden lassen können.
- Für die Motorradausbildung benötigst du einen eigenen Helm und eigene Motorradschutzbekleidung
- Für die Lkw-, Bus- und Traktorausbildung benötigst du eigene Arbeitshandschuhe, weil nur so die Sicherheitsstandards eingehalten werden können.