Vorzeitiger Führerschein

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Vorzeitige Führerscheine

Ausnahmen vom Mindestalter für die Führerscheinklassen B und L

Eine Ausnahmegenehmigung für einen vorzeitigen Führerschein bzw. vom Mindestalter können erteilt werden

Eine Ausnahmegenehmigung ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. In der Regel kann eine solche nur dann erteilt werden, wenn z.B. keine Möglichkeit besteht, mit öffentlichen Verkehrsmitteln vom Wohnort zur Arbeitsstelle zu gelangen. Außerdem muss zwischen dem Wohnort und der Arbeitsstelle eine Mindestentfernung von 20 km vorliegen.

Zudem ist für jeden, der diesen Führerschein erwerben möchte, eine sog. medizinisch-psychologische Untersuchung erforderlich (MPU-Begutachtung). Diese wird vom TÜV durchgeführt.

Neben den allgemeinen Führerscheingebühren wird vom Landratsamt - neben den allgemeinen Gebühren für die Erteilung einer Fahrerlaubnis - eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,00 € (Klasse B) bzw. 50,00 € (Klasse L) erhoben.

Es wird ausdrücklich empfohlen, vor Antragstellung mit dem Landratsamt Kontakt aufzunehmen, um abzuklären, ob eine Ausnahmegenehmigung überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.

 

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