Anerkennung der ukrainischen Führerscheine

 

Sehr geehrte Kunden,

heute übersenden wir die im Amtsblatt der EU veröffentlichte Verordnung, die gem. Art. 9 Abs. 1 am fünften Tag nach ihrer Veröffentlichung, mithin am heutigen 27.07.2022, in Kraft tritt. Die Verordnung gilt unmittelbar und ersetzt die in den Mitgliedstaaten in dieser Angelegenheit ergangenen Übergangs-bzw. Vorgriffsregelungen (z.B. Allgemeinverfügungen).

Nach Art. 3 Abs. 1 werden alle von der Ukraine ausgestellten gültigen Führerscheine im EU-Gebiet anerkannt bei Personen, die dem Schutzstatus unterliegen. Dieser endet spätestens am 06.03.2025.

In diesen Fällen ist weder von den Fahrerlaubnisbehörden noch von den Betroffenen etwas zu veranlassen.

Hinsichtlich der Anerkennung digitaler Führerscheine sowie der Verfahrensweise bei verlorenen oder gestohlenen Führerscheinen erfolgen derzeit Abstimmungsgespräche zwischen Bund und Ländern. Über das Ergebnis werden wir zeitnah informieren. 

Zur weiteren Umsetzung der Verordnung, insbesondere der Art. 4 und 5, ist seitens des BMDV die Erstellung einer befristeten nationalen „Ukraine-Verordnung“ beabsichtigt.

 

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