RAHMENPLAN
FÜR DIE WEITERBILDUNG

Güterkraftverkehr

Staatlich anerkannte Ausbildungsstätte
Tommy`s Fahrschule
Am Hof 21
91781 Weißenburg
hat eine Anerkennung gemäß §9 BKrFQG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 BKrFQV, erhalten von der Regierung der Oberpfalz
93093 Regensburg
mit Aktenzeichen ROP-SG23-3615.3-7-76-2
Die Unterrichte finden im Unterrichtsraum der Ausbildungsstätte in Weißenburg statt.
 

Kontakt:

Telefon: 0171 . 75 28 112
E-Mail: info@fahrschule-nennslingen.de

Weiterbildung in 5 Tagen (35 Stunden) pro Tag 7 Stunden = 420 Minuten

W1 Kinematische Kette | Energie & Umwelt
Liste der Kenntnisbereiche

1.1 Ziel: Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung
1.3 Ziel: Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
1.3 a Ziel: Fähigkeit, Risiken im Straßenverkehr vorherzusehen, zu bewerten und sich daran anzupassen

W2 Ladungssicherung
Liste der Kenntnisbereiche

1.4 Ziel: Fähigkeit zur Sicherung der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige
Benutzung des Fahrzeugs

W3 Sozialvorschriften
Liste der Kenntnisbereiche

2.1 Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

W4 Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität | Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Liste der Kenntnisbereiche

1.2 Ziel: Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung, um das Fahrzeug zu
beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen
3.1 Ziel: Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
3.2 Ziel: Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen
3.5 Ziel: Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen

W5 Unternehmensbild & Marktordnung im Güterkraftverkehr | Gesundheit & Fitness
Liste der Kenntnisbereiche

3.3 Ziel: Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
3.4 Ziel: Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
3.6 Ziel: Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
3.7 Ziel: Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterkraftverkehrs und der Marktordnung

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