Die EU Berufskraftfahrer
 
 
Weiterbildungen
 
Staatlich anerkannte Ausbildungsstätte
Tommy`s Fahrschule
Am Hof 21
91781 Weißenburg
hat eine Anerkennung gemäß §9 BKrFQG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 BKrFQV, erhalten von der Regierung der Oberpfalz
93093 Regensburg
mit Aktenzeichen ROP-SG23-3615.3-7-76-2
Die Unterrichte finden im Unterrichtsraum der Ausbildungsstätte in Weißenburg statt.
 
 
 
 
Weiterbildungsseminar
 
 
für LKW und Bus - Fahrer
 
 
 
Die Fahrerlaubnisausbildung, mit der sich der überwiegende Teil der Berufskraftfahrer bisher noch qualifiziert, wird bald nicht mehr ausreichen.
Denn nach der EU-Berufskraftfahrerrichtlinie müssen zukünftig alle gewerblichen Omnibus- und Lkw-Fahrer/innen eine über die Fahrerlaubnisausbildung hinausgehende Grundqualifikation sowie eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen.
Stichtag für Bus Berufskraftfahrer ist der 10.09.2008 sowie für LKW Berufskraftfahrer der 10.09.2009.
Das Berufskraftfahrer - Qualifikations - Gesetz (BKrFQG) sowie die Berufskraftfahrer - Qualifikations-Verordnung (BKrFQVo) dient dazu, die Gruppe der Berufskraftfahrer besser auszubilden und sie gezielt auf ihren Beruf vorzubereiten (europaweit).
Gleichzeitig wird damit auch das Berufsbild und Image des Berufskraftfahrers in der Öffentlichkeit aufgewertet.
Von den Regelungen betroffen sind Fahrer/innen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr sowie solche von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.
 
Regelungen und Voraussetzungen 

- 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage a' 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW und  Bus -Fahrer innerhalb
  von fünf Jahren besuchen muss.
- Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens
  sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden. 
- § 5 Abs. 1 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) bestimmt, dass die erste Weiterbildungsphase fünf Jahre nach dem
  Erwerb der Grundqualifikation abzuschließen ist. 
- Für Fahrer, die vor dem Stichtag 10.09.2009 im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse C waren, muss der erste Weiterbildungszyklus
   zwischen dem 10.09.2009 und dem 10.09.2014 liegen.
- Der Weiterbildungslehrgang umfasst 5 Module, wobei jedes Modul in einem Fünf-Jahres-Zyklus jeweils einmal nachzuweisen ist.
 
 
Ausgenommen von der Pflicht zur Grundqualifikation sind Fahrten mit Kraftfahrzeugen,
Darüber hinaus sind Personen, die ihren Beruf heute bereits ausüben, von der obligatorischen Grundqualifikation befreit.
Allerdings unterliegen auch sie der Weiterbildungspflicht. Es besteht also ein Besitzstands-Schutz für Fahrer/innen,
 
 
IInhalte der Module
Personenverkehr/Güterkraftverkehr
 

BKF Modul

Bezeichnung

Kenntnisbereiche

 

1

Kinematische Kette, Energie und Umwelt

1.1/1.3/1.3a

 

1 Runde 2

Wirtschaftliches Fahren

1.1/1.3/1.3 a

 

2

Ladungssicherung

1.4

 

2 Runde 2

Technik Digitaler Tachograph

2.1

 

2

Sicherheit der Fahrgäste

1.5/1.6

 

3 Runde 2

Schwere Nutzfahrzeuge

2.2/2.3/3.1

 

3

Sozialvorschriften

2.1/2.2

 

4

Ladungssicherung für Tankfahrzeuge und Silofahrzeuge

1.4

 

4

Pannen, Unfälle, Notfälle und Kriminalität, Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit

1.2/3.1/3.2/3.5

 

4 Runde 2

Profis sichern und helfen

3.1/3.5

 

5 Runde 2

Recht, Stress und Gesundheitsbalance

2.1/3.3/3.4

 

5

Unternehmensbild und Marktordnung im Personenverkehr, Gesundheit und Fitness

3.3/3.4/3.6/3.8

 

5

Unternehmendbild und Marktordnung im Gükg, Gesundheit und Fitness

3.3/3.4/3.6/3.7

 

 
 
Sämtliche Preise gemäß Preisaushang nach § 19 Fahrlehrergesetzt  können Sie bei uns in der Fahrschule erfahren !
 
 

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