Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Die Fahrberechtigung für die Klasse B/BE kann unter Auflagen bereits ab 17 Jahren erworben werden.

Nach bestandener theoretischer und praktischer Fahrprüfung und dem Erhalt der Prüfungsbescheinigung dürfen Sie in Deutschland bis zu Ihrem 18. Geburtstag nur zusammen mit einer Begleitperson - die vorher namentlich benannt und eingetragen wurde - fahren. Die Prüfungsbescheinigung ist auch noch bis zu 3 Monate nach Ihrem 18. Geburtstag hinaus gültig. Dabei wird keine Begleitperson mehr benötigt.

Die Begleitperson darf den Inhaber der BF17-Bescheinigung nicht begleiten, wenn sie 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat.

Auch darf nicht begleitet werden, wenn die Begleitperson unter anderen berauschenden Mitteln gem. § 24a StVG steht.

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

 

Zur Online Anmeldung

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.