B 196

Eintrag Schlüsselzahl 196

Seit 01.01.2020 besteht die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis der Klasse B um die Schlüsselzahl 196 zu erweitern.
Damit dürfen – nach entsprechender Schulung durch eine Fahrschule – Krafträder bis 125 ccm Hubraum und 11 kW Leistung innerhalb Deutschlands gefahren werden. Eine Prüfung muss hierfür nicht abgelegt werden.

Für die Eintragung der Schlüsselzahl B196 (Krafträder mit maximal 125 cm³) bestehen folgende Voraussetzungen:

  1. Ununterbrochener Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit 5 Jahren oder länger
  2. Mindestalter von 25 Jahren bei Eintragung der Schlüsselzahl 196
  3. Bescheinigung gemäß Anlage 7b FeV der erfolgreichen Teilnahme an einer „Fahrerschulung“ von mindestens neun Unterrichtseinheiten
  4. Zwischen Fahrerschulung und Eintragung der Schlüsselzahl darf maximal ein Jahr liegen

 

Wichtiger Hinweis:

Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

Für die Beantragung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

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