Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
gemäß BGG 925 sowie alt BGV D27 neu DGUV 68
Allgemeine Ausbildung
Voraussetzung
18 Jahre alt
körperlich geeignet ( G 25 Untersuchung )
geistige und charakterliche Eignung
Abschluss
Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge
(Gabelstaplerführerschein)
Hintergrund
Ein Unternehmer, der im Betrieb Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge mit Fahrersitz und Fahrerstand einsetzt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher und zweckentsprechend, aber auch wirtschaftlich umgehen können. Eine wesentliche Voraussetzung dazu ist qualifiziertes Personal.
Laut Unfallverhütungsvorschrift ( alt § 7 BGV D 27 ) , muss jeder Fahrer eines Gabelstaplers von einer autorisierten Person ausgebildet sein.
Die Ausbildung
Mit dem Inkrafttreten des berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes BGG 925 wird eine mehrtägige Ausbildung für Gabelstaplerfahrer vorgeschrieben.
Der Unternehmer muss sicherstellen, dass eine richtige Ausbildung durchlaufen wurde und den Mitarbeiter schriftlich beauftragen.
Inhalte der Ausbildung ( 10 UE Theorie und 10 UE Praxis )
- Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
- Aufbau / Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
- Antriebsarten
- Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
- Umgang mit Last und Sondereinsätze
- Verkehrsregeln und Verkehrswege
- Einweisung / tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler
- Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten, Lastdiagramme
- Hinweise auf Gefahrstellen
- Praktische Fahr- und Stapelübungen nach BGG 925
- Bestimmungen beim Abstellen eines Gabelstaplers
- Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
Wo findet die Ausbildung statt?
Wir bieten Firmen den Service, direkt Inhouse die Mitarbeiter auszubilden. Dies spart Zeit und Kosten. Aber wir haben auch eigene Schulungsmöglichkeiten mit entsprechenden Geräten, wo wir dann die Ausbildung durchführen. Für Privatpersonen bieten wir regelmäßig Gabelstapler-Ausbildungen bei uns an. Die Termine geben wir Ihnen gerne auf Anfrage bekannt.
Reicht nicht mein normaler Führerschein?
Nein. Eine normale Fahrerlaubnis, z.B. Klasse B oder C/CE, erlaubt es nach BGV D27 §7 nicht ein Flurförderzeug zu führen. Sie benötigen einen Staplerschein und eine schriftliche Beauftragung. Der Staplerschein kann nur durch einen Nachweis einer Schulung nach ( alt BGV D27 ) und einer bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung erworben werden.
Wie lange ist der Staplerschein gültig?
Der von uns ausgestellte Staplerschein besitzt im Prinzip eine unbegrenzte Gültigkeit, jedoch weisen wir darauf hin, dass die Berufgenossenschaften eine jährliche Unterweisung aller Führer von Fluförderzeugen (insbesondere Gabelstaplerfahrer) vorschreiben. Diese Schulung muss die Teilnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung unterweisen. Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich unterweisen zu lassen und die Unterweisung muss dokumentiert werden.
Die jährliche Unterweisung können Sie auch bei uns erlangen
Anmeldung jederzeit unter 0171/7528112 möglich
Sämtliche Preise gemäß Preisaushang nach § 19 Fahrlehrergesetzt können Sie bei uns in der Fahrschule erfahren !
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