Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
gemäß BGG 925 sowie alt BGV D27 neu DGUV 68


Allgemeine Ausbildung
 

Voraussetzung
18 Jahre alt
körperlich geeignet ( G 25 Untersuchung )
geistige und charakterliche Eignung

Abschluss
Personenbezogener Fahrausweis für Flurförderzeuge
(Gabelstaplerführerschein)

 

Hintergrund
Ein Unternehmer, der im Betrieb Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge mit Fahrersitz und Fahrerstand einsetzt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher und zweckentsprechend, aber auch wirtschaftlich umgehen können. Eine wesentliche Voraussetzung dazu ist qualifiziertes Personal.
Laut Unfallverhütungsvorschrift ( alt § 7 BGV D 27 ) , muss jeder Fahrer eines Gabelstaplers von einer autorisierten Person ausgebildet sein.

 

Die Ausbildung

Mit dem Inkrafttreten des berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes BGG 925 wird eine mehrtägige Ausbildung für Gabelstaplerfahrer vorgeschrieben.
Der Unternehmer muss sicherstellen, dass eine richtige Ausbildung durchlaufen wurde und den Mitarbeiter schriftlich beauftragen.

Inhalte der Ausbildung ( 10 UE Theorie und 10 UE Praxis )

 

Wo findet die Ausbildung statt? 

Wir bieten Firmen den Service,  direkt  Inhouse die Mitarbeiter auszubilden. Dies spart Zeit und Kosten. Aber wir haben auch eigene Schulungsmöglichkeiten mit entsprechenden Geräten, wo wir dann die Ausbildung durchführen. Für Privatpersonen bieten wir regelmäßig Gabelstapler-Ausbildungen bei uns  an. Die Termine geben wir Ihnen gerne auf Anfrage bekannt.

 

Reicht nicht mein normaler Führerschein?

Nein. Eine normale Fahrerlaubnis, z.B. Klasse B oder C/CE, erlaubt es nach BGV D27 §7 nicht ein Flurförderzeug zu führen. Sie benötigen einen Staplerschein und eine schriftliche Beauftragung. Der Staplerschein kann nur durch einen Nachweis einer Schulung nach ( alt  BGV D27 ) und einer bestandenen theoretischen und praktischen Prüfung erworben werden.

 

Wie lange ist der Staplerschein gültig?

Der von uns ausgestellte Staplerschein besitzt im Prinzip eine unbegrenzte Gültigkeit, jedoch weisen wir darauf hin, dass die Berufgenossenschaften eine jährliche Unterweisung aller Führer von Fluförderzeugen (insbesondere Gabelstaplerfahrer) vorschreiben. Diese Schulung muss die Teilnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung unterweisen. Jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet seine Arbeitnehmer mindestens einmal jährlich unterweisen zu lassen und die Unterweisung muss dokumentiert werden.

 

Die jährliche Unterweisung können Sie auch bei uns erlangen

 

Anmeldung jederzeit unter 0171/7528112  möglich

 

Sämtliche Preise gemäß Preisaushang nach § 19 Fahrlehrergesetzt  können Sie bei uns in der Fahrschule erfahren !

 
 
 
 
 
 
 
 

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